Kompetenzfeststellungsverfahren

Zunächst ist der Kompetenzbegriff ein Sammelbegriff für Fach- und Methodenkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auch die Persönlichkeit als solche und ihre Wirksamkeit im sozialen Umfeld  umfassen und die insgesamt als  Handlungskompetenz bezeichnet werden.
So wird in der wissenschaftlichen Fachliteratur der Begriff Kompetenz definiert als „Fähigkeiten oder Dispositionen des Menschen, die ihn in die Lage versetzen, ein Handlungsziel in gegebenen Situationen aufgrund von Erfahrung, Können und Wissen selbstorganisiert zu erreichen. Sie ist nicht direkt überprüfbar, sondern nur aus der Realisierung der Dispositionen zu erschließen, insbesondere bei der kreativen Bewältigung neuer, nicht routinemäßiger Anforderungen.“ (Enggruber/Bleck)

Für das Abschlussportfolio der Waldorfschulen in NRW wurde ein eigenes Kompetenzfeststellungsverfahren entwickelt, das sich zurzeit in der Erprobungsphase befindet und kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Es besteht aus drei Teilen:

  1. aus dem Anforderungsprofil der jeweiligen Projektarbeit;
  2. aus einer Selbstreflexion des Schülers über die eigenen Lernprozesse, seine individuellen Leistungen und Lernerträge sowie seine Selbsterkenntnisse im Zusammenhang mit der jeweiligen schulischen Aktivität, und
  3. aus einem einschätzenden Kommentar des Lehrers und anderen Projektbegleiter zum Lernverhalten, zu den Leistungen und den sichtbar gewordenen Kompetenzen des Schülers während derselben Aktivität.


Das an den Waldorfschulen in NRW praktizierte Verfahren ist ein offenes System. Dabei hat der Schüler in der Selbstreflexion die Möglichkeit, individuell und authentisch den eigenen Lernprozess, seine individuellen Leistungen und Lernerträge und seine Selbsterkenntnisse  in freier Weise ausführlich und konkret zu beschreiben und ist nicht an einen festgelegten Referenzrahmen und vorgegebene Raster und Tabellen gebunden.
In diesem offenen Verfahren wird der Kompetenzerwerb des Schülers aus der Selbst- und Fremdevaluation ermittelt. Damit wird mit diesem offenen Verfahren der Portfoliogedanke im Sinne der direkten Leistungsvorlage aufgegriffen und realisiert, denn nach der Definition von Enggruber und Bleck sind die Kompetenzen nicht direkt überprüfbar, sondern „aus der Realisierung der Dispositionen zu erschließen.“

 

Zertifizierung